Senken Sie Ihre Kosten durch Förderungen
Jetzt in eine neue moderne Heizung investieren und Förderung für besonders energiesparende und umweltfreundliche Heiztechnik erhalten. Auch in diesem Jahr gibt es wieder interessante Förderungsmöglichkeiten für Ihre Investition in die Zukunft. Informieren Sie sich hier über die aktuellen Biomasse- und Wärmepumpenförderungen sowie die Förderung für Barrierefreies und altengerechtes Wohnen (Badsanierung).
Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung!
Kesseltausch 2026
Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau. Einen Antrag können ausschließlich Privatpersonen stellen.
Anträge und Registrierungen können so lange eingereicht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.
- Was wird gefördert? Der Austausch von fossilien Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicherofen) durch klimafreundliche Alternativen:
- Nah-/Fernwärme
- Holzzentralheizungen (Hackgut, Stückholz, Pellets)
- Wärmepumpen
- Wer kann einreichen?
- Privatpersonen
- für Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus
- kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
- keine Einkommensprüfung
- kein Mindestalter der fossilien Bestandsheizung
- Förderungsart?
- die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Ivestistionskostenzuschusses vergeben. Förderungshöhe wird mittels Pauschalsatzes unter Berücksichtigung möglicher Zuschläge errechnet und ist mit maximal 30% der förderungsfähigen Investistionskosten begrenzt.
- Zeiträume?
- Registrierungen und Antragstellungen sind ab 24. 11. 2025 möglich.
- Registrierungen und Anträge können so lange eingereicht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31. 12. 2026.
- Ab Registrierung verbleiben 9 Monate Zeit für die Umsetzung und Antragstellung.
- Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab dem 3. 10. 2025 erbracht wurden.
Achtung: keine gesonderte Landesförderung (vormals Ökoförderung) mehr!!
Pro Standort kann nur ein Förderantrag gestellt werden. In einem Zweifamilienhaus kann somit bei Umstieg auf ein neues gemeinsames Zentralheizungssystem nur ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten sowie Reihenhausanlagen beachten Sie bitte die besonderen Förderungskriterien. Informationen zur Aktion „Mehrgeschoßiger Wohnbau und Reihenhausanlagen“ finden Sie unter www.sanierungsoffensive.gv.at.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist der Anschluss aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert. Die fehlende wirtschaftliche Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn die Investitionskosten für das klimafreundliche Alternativsystem zumindest 25% unter den Kosten für den Fernwärmeanschluss liegen.
Förderfähige Kosten
Pro Standort kann nur ein Zentralheizungssystem gefördert werden. Die förderfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten, Demontage- und Entsorgungskosten für Kessel und Tankanlagen. Siehe „Förderfähige Kosten“.
Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fachgerecht und normgerecht installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind von der Förderaktion ausgeschlossen.
Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage oder einer Tiefen- bzw. Brunnenbohrung für die Wärmepumpenversorgung kann jeweils ein zusätzlicher Bonus vergeben werden.
Voraussetzungen Thermische Solaranlage: Bruttokollektorfläche von mindestens 6 m²
Die Förderprogramme „Kleine Sanierung“ und „umfassende energetische Sanierung“ sowie den Jungfamilienbonus gibt es nicht mehr!
Das Land Steiermark wird hier 2026 einen „Sanierungspass“ einführen – hier können bis zu vier thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen vermerkt werden. Diese werden mit steigenden Fördersätzen gefördert. Genaueres noch nicht bekannt.
Auch Neubau-Eigenheimförderungen sollen 2026 wieder beantragt werden können.
Achtung: es gibt gesonderte Heizungs- und Sanierungsförderungen im mehrgeschossigen Wohnbau (ab 3 Einheiten)!
Es soll wieder eine Heizungstauschförderung (Umstieg von erneuerbaren Heizsystemen) geben.
Genauere Infos sollen demächst bekanntgegeben werden.
Sauber Heizen:
Förderung für einkommensschwache Haushalte ist nach wie vor aktiv und kann jederzeit registriert werden (und soll auch fortgesetzt werden).
Schritt 1 – Registrierung einer konkreten Projektidee unter www.sauber-heizen.at
Schritt 2 – Durchführung einer Energieberatung (Koorination durch jew. Landesförderstelle)
Schritt 3 – Antragstellung ausschließlich über www.sauber-heizen.at
Die Förderungsvoraussetzungen finden Sie unter www.sauben-heizen.at
Kostenobergrenze (der umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten)
Anschluss Fernwärme: 28.469 Euro
Installation Pellets- oder Hackgutkessel: 36.180 Euro
Installation Scheitholzkessel: 30.055 Euro
Installation Luft/Wasser Wärmepumpe: 25.586 Euro
Installation Sole/Wasser bzw.
Wasser/Wasser-Wärmepumpe: 37.550 Euro
Wird ein Kombikessel installiert, kommt die Kostenobergrenze für die jeweils teurere Technologie zur
Anwendung (z. B. Pellets/Scheitholzkombi -> Pelletskessel)