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Kosten senken durch staatliche Föderungen

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Förderungen2023-03-22T12:23:27+01:00

Senken Sie Ihre Kosten durch Förderungen

Jetzt in eine neue moderne Heizung investieren und Förderung für besonders energiesparende und umweltfreundliche Heiztechnik erhalten. Auch in diesem Jahr gibt es wieder interessante Förderungsmöglichkeiten für Ihre Investition in die Zukunft. Informieren Sie sich hier über  die aktuellen Biomasse-, Solar- und Wärmepumpenförderungen.
 Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung!

Die Förderungen sind gültig von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 und werden nach folgenden Verfahren abwickelt.

Der Förderungsprozess erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren, der Förderantrag muss VOR Lieferung und Montage erfolgen. Ab Zuteilung der Antragsnummer ist

die Anlage innerhalb von 12 Monaten zu errichten. Nach der Fertigstellungsmeldung erfolgt die Prüfung und Förderungsauszahlung.

Solarthermische Anlagen:

    • Förderungssätze                                                                                                 max. 300 Euro/m²

Holzheizungen (Biomassekessel)

    • Pellets-, Hackschnitzel-, Scheitholz und Kombikessel                               max. 2500 Euro

Die Förderung kann im Großraum Graz (Stadt Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Raaba-Grambach, Seiersbach-Pirka) nicht in Anspruch genommen werden.

Wärmepumpen

    • Grundwasser- und Geothermiewärmepumpen                                           max. 2500 Euro
    • Luftwärmepumpen                                                                                           max. 1000 Euro
    • Zuschlag für Luftwärmepumpen bei zus. Errichtung einer PV-Anlage   max.   500 Euro

Informationen  zu den aktuellen Förderungen erhalten Sie beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 – Fachabteilung Energie und Wohnbau
Referat Sanierung und Ökoförderung, Landhausgasse 7, 8010 Graz
0316-877-3414, umweltlandesfonds@stmk.gv.at oder unter www.wohnbau.steiermark.at.

Mit ,,raus aus Öl und Gas“ wird der Ersatz eines fossilien Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert.

Die Förderung beträgt bis zu 7500 Euro zzgl. möglicher Zuschläge (bei Ersatz einer Gasheizung, Ortskern-Zuschlag, Solarbonus) und ist mit 50% der förderungs-

fähigen Kosten begrenzt.

Einreichen können ausschließlich Privatpersonen. Gefördert werden Leistungen, die ab 1. Jänner 2023 erbracht wurden.

Einreichverfahren in 2 Schritten:

Schritt 1 – Registrierung mit ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt ausschließlich  online, ab 3. Jänner 2023 solange Budgetmittel verfügbar sind bis

längstens 31. Dezember 2024.

Schritt 2 – Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Registrierung nach Fertigstellung und Endabrechnung der Heizungsanlage.

Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit

von der Förderungsaktion ausgeschlossen.

Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus vergeben werden.

Alle Informationen und Richtlinien zur Förderung erhalten Sie bei:

Serviceteam ,,raus aus Öl und Gas“

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

+43 1 /316 31-735

heizung@kommunalkredit.at www.raus-aus-öl.at

KLEINE SANIERUNG

Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime werden eine Vielzahl an (Einzel-)maßnahmen gefördert:

unter anderem Maßnahmen an der Haustechnik

(z.B. Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen, elektrische Energiespeicher, Wasser- und Abwasserleitungen, Sanitär- und Elektroinstallationen)

Die Förderung besteht in der Gewährtung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 15% der förderbaren Kosten und

ist nach Durchführug der Sanierungsmaßnahmen innerhalb von 2 Jahren zu beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.sanieren.steiermark.at oder unter 0316 877/3713.

Förderungsanträge können ausschließlich im Zeitraum vom 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 und nur solange finanzielle Mittel verfügbar sind, eingebracht werden.

Das Land Steiermark gewährt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Innovation und Technologie

für sein Gebiet einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse. Diese Investitionszuschüsse gelten nur bei Vorliegen der in dieser Richtlinie festgelegten Voraussetzungen und Einhaltung der festgesetzten Bestimmungen des BMK.

Informationen und die Richtlinien finden Sie unter www.sauber-heizen at.

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